Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung

Stimmungsbild: Flusssteine im Sand

Die Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung

Für mehr als zwei Millionen Leistungsbezieher bietet die Pflegeversicherung eine Absicherung gegen die Folgen der Pflegebedürftigkeit. Dabei ist gesetzlich klar definiert, was Pflegebedürftigkeit heißt und wer pflegebedürftig ist.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben sich seit ihrem In-Kraft-Treten 1995 schnell etabliert. Um die Versorgung von Betroffenen auch in Zukunft zu gewährleisten, kommt der Transparenz, Aufklärung und Beratung in der Pflegeversicherung eine besondere Rolle zu.

Die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als "Einheitsversicherung" angelegt - mit einheitlichen Leistungen und keinen Unterschieden im Beitragssatz. Die Beiträge werden von Versicherten und Arbeitgebern paritätisch geleistet.

Die Pflegeversicherung - fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung

Als jüngste der fünf Sparten der Deutschen Sozialversicherung schließt die gesetzliche Pflegeversicherung eine große Lücke in der sozialen Versorgung. Damit haben rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit, den es vorher nicht gab.



Top Pflegeversicherungstarife
Tabelle mit Beitragsberechnung
TOP-Pflegetagegeld (1).xls
Microsoft Excel-Dokument [2.5 MB]
Leistung ab Pflegestufe 1
Pflegetagegeld PS I (1).xls
Microsoft Excel-Dokument [197.5 KB]
Leistung ab Pflegestufe 2
Pflegetagegeld PS II (1).xls
Microsoft Excel-Dokument [204.5 KB]
Leistung ab Pflegestufe 3
Pflegetagegeld PS III (1).xls
Microsoft Excel-Dokument [232.0 KB]
YouTube-Video

 

 

Private Pflegezusatzversicherung

Das leistet die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen, mit denen die  Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird. Eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung ist möglich. Außerdem werden insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:

  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen,
  • Tages- und Nachtpflege,
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
  • Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen.

Häusliche und stationäre Pflege

Nehmen die Pflegebedürftigen  die  Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 225 EUR in der Pflegestufe I, 430 EUR in der Pflegestufe II oder 685 EUR in der Pflegestufe III.

Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der Pflegestufe I 440 EUR, in der Pflegestufe II 1.040 EUR und in der Pflegestufe III 1.510 EUR zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu  1.918 EUR  monatlich erhalten.

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 EUR, in Pflegestufe II 1.279 EUR, in Pflegestufe III 1.510 EUR und in Härtefällen 1.825 EUR gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.