Wie funktioniert die Direktversicherung?

Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene.

Die Direktversicherung kann finanziert werden

  • Vom Arbeitgeber
  • Über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer
  • Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden.
    Die Rentenleistungen werden – mit Freibeträgen – nachgelagert besteuert.


Weitere Vorteile der Direktversicherung

für Arbeitnehmer

  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters-und Hinterbliebenenversorgung - jetzt für alle Arbeitnehmer – als Einstiegs-, Aufbau- und Ergänzungsprodukt interessant
  • Steuerfreie Beitragszahlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag möglich
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz

für Arbeitgeber

  • Unterstützung des Mitarbeiters beim Aufbau der Altersversorgung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Grundsätzlich keine Bilanzauswirkung
  • Beiträge zu Direktversicherungen: als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Der vorhandene Versicherungswert ist beleihbar (§ 4b EStG) - dadurch hat das Unternehmen zusätzliche Liquiditätsreserven